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allgemeine geschäftsbedingungen

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This English version is provided for convenience only. In case of any discrepancy, the German version of these Terms and Conditions is legally binding.

§ 1 Geltungsbereich

1.1. Die Werke und Leistungen der Movie Turtles Germany UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt, werden ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erbracht, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Das gilt für Film- und Videoproduktionen, Foto, Ton, Schnitt, Model- und Artist-Buchungen, Software, Apps und Plugins (z. B. die Turtle Apps) sowie alle weiteren Leistungen.

1.2. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.

1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

1.4. Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, bleiben seine zwingenden gesetzlichen Rechte von diesen AGB unberührt.

§ 2 Preise, Stundensätze und Zahlung

2.1. Die Werke und Leistungen des Auftragnehmers werden nur gegen vollständige Vorkasse erbracht, sofern nichts anderes vereinbart ist. Vor Eingang der Zahlung besteht keine Pflicht zur Leistung.

2.2. Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Ist nichts anderes vereinbart, gelten folgende Stundensätze: 100 € netto je Stunde und Mitarbeiter, 250 € netto je Stunde für den geschäftsführenden Gesellschafter. Jede angefangene halbe Stunde wird voll berechnet.

2.3. Ein Drehtag bzw. Arbeitstag vor Ort umfasst bis zu 10 Stunden inklusive Auf- und Abbau. Jede weitere Stunde wird zum jeweiligen Stundensatz zuzüglich 25 % berechnet. Für Einsätze an Sonn- und Feiertagen sowie zwischen 22 und 6 Uhr wird ein Zuschlag von 50 % berechnet.

2.4. Die Vergütung ist, sofern nicht anders angegeben, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe an (§ 288 BGB) – gegenüber Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz zuzüglich einer Verzugspauschale von 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB). Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr von 5 € berechnet. Weitere Ansprüche bleiben unberührt.

2.5. Bei länger andauernden Leistungen kann der Auftragnehmer Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung stellen.

2.6. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertrag zu.

2.7. Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich als Bruttopreis angegeben. Kosten für Darsteller, Requisiten, Locations, Genehmigungen, technische Tagespauschalen, Verpackung, Versicherung und Versand sind nicht enthalten.

§ 3 Stornierung und Terminverschiebung

3.1. Storniert der Auftraggeber einen bestätigten Auftrag, berechnet der Auftragnehmer folgende Ausfallpauschalen auf das vereinbarte Honorar: bis 60 Tage vor dem Termin 30 %, 59 bis 30 Tage vorher 50 %, 29 bis 8 Tage vorher 80 %, ab 7 Tagen vorher oder bei Nichterscheinen 100 %. Bei Aufträgen ohne festen Termin gilt bis zum Projektbeginn eine Pauschale von 50 %.

3.2. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

3.3. Bereits entstandene Kosten für Dritte (z. B. Freelancer, Models, Technik, Locations, Reisen) trägt der Auftraggeber zusätzlich in voller Höhe.

3.4. Eine Terminverschiebung durch den Auftraggeber ist nur nach Absprache möglich. Erfolgt sie weniger als 14 Tage vor dem Termin, wird eine Bearbeitungspauschale von 25 % des Honorars berechnet. Eine Verschiebung, für die kein Ersatztermin innerhalb von 6 Monaten zustande kommt, gilt als Stornierung.

§ 4 Reise- und Übernachtungskosten

4.1. Reisekosten, Reisezeiten und notwendige Übernachtungskosten werden zusätzlich nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Dazu gehören Unterkunft (Hotel mit mindestens drei Sternen), Verpflegung, Park- und Mautgebühren, Mietwagen, Bahn- und Flugreisen.

4.2. Für Fahrten mit eigenen Fahrzeugen werden 0,90 € netto je gefahrenem Kilometer berechnet, gerechnet ab dem Firmensitz in Bielefeld und zurück.

4.3. Reisezeiten werden zum jeweiligen vollen Stundensatz nach Ziffer 2.2 berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.

4.4. Bei Terminänderungen, die vom Auftraggeber ausgehen, trägt der Auftraggeber nicht stornierbare Reisekosten sowie anfallende Stornogebühren.

§ 5 Pflichten des Auftraggebers

5.1. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Umsetzung notwendigen Daten, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung.

5.2. Finden Arbeiten in den Räumen oder auf dem Gelände des Auftraggebers statt, ist der Auftraggeber für die Sicherheit vor Ort sowie für alle erforderlichen Genehmigungen (z. B. Dreh- und Fotogenehmigungen) verantwortlich.

5.3. Der Auftraggeber ist für die inhaltliche und rechtliche Richtigkeit der von ihm gelieferten oder freigegebenen Inhalte verantwortlich.

5.4. Wartezeiten, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z. B. verspätete Personen, fehlende Zugänge, nicht vorbereitete Location), werden zum jeweiligen Stundensatz berechnet.

§ 6 Lieferfristen, Termine und Archivierung

6.1. Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie vom Auftragnehmer nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt wurden. Lieferfristen beginnen erst nach Zahlungseingang und Vorliegen aller Unterlagen des Auftraggebers.

6.2. Gerät der Auftragnehmer in Verzug, ist ihm eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen zu setzen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz wegen Verzugs ist – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt.

6.3. Die Lieferpflicht ist erfüllt, sobald die Werke bzw. Leistungen versendet oder zum Download bereitgestellt wurden. Gegenüber Unternehmern trägt der Auftraggeber ab diesem Zeitpunkt das Übermittlungsrisiko (z. B. Beschädigung, Verzögerung oder Verlust).

6.4. Physische Datenträger und Cloud-Speicher wie Festplatten, SSDs oder USB-Sticks werden zusätzlich berechnet.

6.5. Der Auftragnehmer bewahrt Projektdaten nach Lieferung 3 Monate auf. Danach besteht keine Pflicht zur Archivierung. Eine längere Archivierung ist gegen gesonderte Vergütung möglich.

§ 7 Abnahme, Mängel und Nachbesserung

7.1. Der Auftraggeber prüft die gelieferten Werke und Leistungen unverzüglich nach Erhalt und meldet erkennbare Mängel innerhalb von 7 Tagen schriftlich (E-Mail genügt). Erfolgt in dieser Frist keine Rüge, gilt die Leistung als abgenommen. Die Nutzung oder Veröffentlichung der Werke gilt ebenfalls als Abnahme.

7.2. Bei Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf zwei Nachbesserungen von jeweils bis zu 2 Stunden. Weitere Korrekturen und Änderungswünsche, die keine Mängel sind, werden zum jeweiligen Stundensatz nach Ziffer 2.2 berechnet.

7.3. Geschmacksfragen und künstlerische Gestaltung im Rahmen des Auftrags stellen keinen Mangel dar.

7.4. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 12 Monate ab Lieferung.

§ 8 Haftung

8.1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, höchstens bis zur Höhe des Auftragswertes.

8.3. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur in dem Umfang, der bei regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre.

§ 9 Urheberrecht und Nutzungsrechte

9.1. Alle im Rahmen des Auftrags erstellten Werke sind als persönliche geistige Schöpfungen urheberrechtlich geschützt. Die Urheberrechte verbleiben beim Auftragnehmer. Das gilt auch dann, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht wird.

9.2. Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht an den erstellten Werken für den vertraglich vereinbarten Zweck, die vereinbarte Dauer und das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Jede Nutzung darüber hinaus bedarf einer schriftlichen Vereinbarung und ist gesondert zu vergüten. Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben alle Nutzungsrechte beim Auftragnehmer; eine Nutzung vorher ist untersagt.

9.3. Rohmaterial, Projektdateien und nicht verwendete Aufnahmen sind nicht Vertragsgegenstand und werden nur gegen gesonderte Vergütung herausgegeben.

9.4. Der Auftragnehmer darf die Werke angemessen signieren und zur Eigenwerbung (z. B. Website, Showreel, Social Media) verwenden, sofern dies nicht schriftlich ausgeschlossen wurde.

9.5. Die Werke dürfen ohne Zustimmung des Auftragnehmers weder im Original noch in der Vervielfältigung verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen des Werkes, ist untersagt.

9.6. Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung oder Nachahmung schuldet der Auftraggeber Schadensersatz in Höhe einer angemessenen Lizenzgebühr; bei fehlender Urhebernennung erhöht sich diese um 100 %. Zusätzlich verpflichtet sich ein Auftraggeber, der Unternehmer ist, für jeden Fall der Zuwiderhandlung zur Zahlung einer Vertragsstrafe, deren Höhe der Auftragnehmer nach billigem Ermessen bestimmt und die im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann. Die Vertragsstrafe wird auf den Schadensersatz angerechnet.

9.7. Die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte und Mehrfachnutzungen sind vergütungspflichtig und bedürfen der Zustimmung des Auftragnehmers, sofern im Auftrag nichts anderes geregelt ist.

9.8. Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Auskunft über den Umfang der Nutzung.

§ 10 Rechte Dritter

10.1. Stellt der Auftraggeber Materialien bereit (z. B. Musik, Logos, Bilder, Videos) oder gibt er Inhalte vor, versichert er, über die dafür nötigen Rechte zu verfügen. Das gilt auch für die Einwilligung abgebildeter Personen.

10.2. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung von Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechten durch diese Materialien oder Vorgaben entstehen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

§ 11 Verwertungsgesellschaften und Künstlersozialkasse

11.1. Der Auftraggeber übernimmt gegebenenfalls anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie die GEMA. Verauslagt der Auftragnehmer diese Gebühren, erstattet der Auftraggeber sie gegen Nachweis – auch nach Ende des Vertragsverhältnisses.

11.2. Für die Einhaltung einer gegebenenfalls bestehenden Melde- und Abgabepflicht gegenüber der Künstlersozialkasse ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Eine Künstlersozialabgabe darf nicht von der Rechnung des Auftragnehmers abgezogen werden.

§ 12 Mitarbeiter, Freelancer, Models und Artists

12.1. Vom Auftragnehmer eingesetzte freie Mitarbeiter, Angestellte, Models, Artists oder sonstige Dritte sind Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

12.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese Personen während der Zusammenarbeit und für 24 Monate nach dem letzten Auftrag weder direkt noch indirekt unter Umgehung des Auftragnehmers zu beauftragen, zu buchen oder abzuwerben.

12.3. Verstößt der Auftraggeber gegen Ziffer 12.2, schuldet er dem Auftragnehmer eine Vermittlungsprovision in Höhe von 25 % aller Honorare, die er der Person in diesem Zeitraum zahlt, bei einer Festanstellung 25 % des ersten Bruttojahresgehalts. Der Auftraggeber ist verpflichtet, hierüber Auskunft zu erteilen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

12.4. Vom Auftragnehmer eingesetzte Dritte dürfen nicht mit dem Namen des Auftraggebers oder dem entstandenen Werk für sich werben, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

§ 13 Software, Apps und Plugins (Turtle Apps)

13.1. Für Software, Apps und Plugins des Auftragnehmers, insbesondere die Turtle Apps, erhält der Käufer mit vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die Software für eigene Zwecke zu nutzen. Alle übrigen Rechte bleiben beim Auftragnehmer.

13.2. Die Freischaltung erfolgt über eine persönliche Seriennummer, die per E-Mail zugestellt wird. Die Seriennummer darf nicht an Dritte weitergegeben, veröffentlicht oder verkauft werden. Bei Missbrauch kann die Seriennummer für künftige Versionen gesperrt werden; Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

13.3. Die Software darf nicht verändert, dekompiliert, zurückentwickelt oder mit umgangenem Kopierschutz genutzt werden, soweit das Gesetz dies nicht ausdrücklich erlaubt (§§ 69d, 69e UrhG).

13.4. Die Software ist für macOS und – soweit angegeben – Final Cut Pro entwickelt. Die jeweiligen Systemanforderungen stehen in der Produktbeschreibung. Für die Kompatibilität mit künftigen Versionen von Betriebssystemen oder Programmen Dritter kann keine Gewähr übernommen werden. Updates stellt der Auftragnehmer nach eigenem Ermessen bereit, sofern nichts anderes vereinbart ist.

13.5. Verbraucher haben bei digitalen Inhalten ein gesetzliches Widerrufsrecht. Dieses erlischt, wenn der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung begonnen wird (z. B. durch Zusendung der Seriennummer), und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er dadurch sein Widerrufsrecht verliert (§ 356 Abs. 5 BGB).

§ 14 Offene Forderungen

14. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Forderungen, die nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist nicht vollständig beglichen sind, an ein Inkasso- oder Factoringunternehmen abzutreten. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber im gesetzlich zulässigen Umfang.

§ 15 Salvatorische Klausel

15. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

16. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand Bielefeld.

Movie Turtles Germany UG (haftungsbeschränkt) · Stand: Oktober 2026